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E-Rechnung erstellen – kostenlos und ohne Anmeldung

Mit Rechnungs-Fix schreibst du eine E-Rechnung direkt im Browser – ohne Konto und ohne Installation. Die Berechnung läuft auf deinem Gerät, deine Rechnungsdaten werden nicht auf fremden Servern gespeichert.

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Was ist eine E-Rechnung?

Eine E-Rechnung ist eine Rechnung in einem strukturierten elektronischen Format. Die Angaben stehen nicht als Text auf einer PDF-Seite, sondern als Datensatz mit festen Feldern. Den kann das Buchhaltungsprogramm der Gegenseite einlesen, ohne dass jemand Beträge abtippt.

Für Deutschland sind zwei Formate vorgesehen: XRechnung und ZUGFeRD ab Version 2.0.1. Beide erfüllen die europäische Norm EN 16931. Ein PDF, das du per E-Mail verschickst, ist dagegen eine „sonstige Rechnung" – auch dann, wenn es am Bildschirm wie eine Rechnung aussieht.

E-Rechnungspflicht – was gilt wann?
  • Empfangen: seit 01.01.2025 für alle inländischen Unternehmen – auch Kleinunternehmer. Die Ausnahme betrifft nur das Ausstellen eigener Rechnungen; für den Empfang kann ein E-Mail-Postfach genügen.
  • Ausstellen: B2B grundsätzlich elektronisch; Papier nur noch bis 31.12.2026 – bei Vorjahresumsatz bis 800.000 € bis Ende 2027.
  • Privatkunden (B2C): elektronisch nur mit Zustimmung.
  • Gültige Formate: XRechnung und ZUGFeRD (ab 2.0.1) nach EN 16931. Ein per E-Mail verschicktes PDF ist keine E-Rechnung.

Quelle: BMF: FAQ zur E-Rechnung (Stand 23.03.2026). Stand: 09.10.2026. Bitte prüfe die aktuellen Hinweise des Bundesministeriums der Finanzen.

Ausnahmen gelten für bestimmte steuerfreie Umsätze, für Kleinbetragsrechnungen bis 250 € brutto und für Fahrausweise. Für dich heißt das im Alltag: Format wählen, Daten eintragen, Datei versenden.

ZUGFeRD oder XRechnung – was brauchst du?

Beide Formate enthalten dieselben Rechnungsdaten. Der Unterschied liegt in der Verpackung. ZUGFeRD ist ein PDF mit einer XML-Datei als Anhang: Dein Kunde sieht die Rechnung im gewohnten Bild, und die Buchhaltung liest zusätzlich die strukturierten Daten aus. Wie dieser Aufbau aussieht, steht unter ZUGFeRD-PDF: Aufbau und Profile.

XRechnung ist dagegen reines XML, also eine Datendatei ohne Layout. Sie ist der Standard für Rechnungen an öffentliche Auftraggeber. Dort ist die Leitweg-ID ein Pflichtfeld – eine Kennung, die dir die Behörde vor der Rechnungsstellung mitteilt. Wie du sie einträgst, zeigt XRechnung erstellen.

Für den Alltag heißt das: Bei Firmenkunden ist ZUGFeRD meist der bequemere Weg, weil die Rechnung lesbar bleibt und trotzdem maschinell auswertbar ist. Bei Behörden brauchst du XRechnung samt Leitweg-ID. Bei Privatkunden ist keine E-Rechnung nötig.

Ein dritter Fall hat mit dem Empfänger nichts zu tun, sondern mit deiner eigenen Buchhaltung. Soll dein Steuerberater die Zahlen einlesen, ist ein PDF der Umweg – er liest die Beträge selbst heraus. Die E-Rechnung ist schon besser, denn er kann ihre Werte maschinell übernehmen; fertige Buchungssätze liefert aber erst der DATEV-Export. Er schreibt die Rechnung als CSV im EXTF-Format, mit einer Zeile je Position. E-Rechnung für den Kunden, DATEV-Datei für die Kanzlei – beides entsteht aus denselben Eingaben. Wie es geht: Rechnung als DATEV-Datei an den Steuerberater geben.

Welches Profil brauche ich? (BASIC vs. EN 16931)

Ein Profil legt fest, wie viele Angaben die XML-Datei enthalten darf. Rechnungs-Fix erzeugt ZUGFeRD 2.5 mit dem Standard-Profil (technisch: BASIC).

BASIC ist eine Teilmenge der EN 16931. FeRD, das Forum elektronische Rechnung Deutschland, schreibt dazu: „Das Profil BASIC stellt eine Untermenge der EN 16931-1 dar und kann für einfache UStG-konforme Rechnungen genutzt werden." Eine Rechnung mit allen Pflichtangaben nach § 14 Abs. 4 UStG lässt sich also im Profil BASIC abbilden.

Zwei andere Profile scheiden aus: Minimum und Basic WL sind in Deutschland umsatzsteuerlich nicht als gültige Rechnungen anerkannt. Basic WL enthält keine Positionen, dort stehen nur Kopf- und Summendaten.

FeRD empfiehlt für EU-konforme elektronische Rechnungen das umfassendere Profil EN 16931 (COMFORT). Das ist eine Empfehlung, keine Pflicht. Verlangt dein Kunde EN 16931 oder enthält deine Rechnung viele Sonderfälle, kläre das vorher ab – für eine normale Handwerks- oder Dienstleistungsrechnung genügt BASIC.

Kurz gesagt: BASIC bildet die Pflichtangaben nach § 14 Abs. 4 UStG ab. EN 16931 (COMFORT) ist die weitergehende Empfehlung von FeRD.

In vier Schritten zur fertigen E-Rechnung

Du brauchst nur die Angaben für die Rechnung und die Daten deines Kunden. Alles Weitere ergibt sich aus dem Formular.

1

Rechnungsdaten eintragen

Leistung, Menge, Preis, Leistungsdatum und eine fortlaufende Rechnungsnummer. Welche Angaben dazugehören, steht unter Pflichtangaben einer Rechnung.

2

Empfänger prüfen

Vollständiger Name und Anschrift des Kunden. Bei Firmenkunden kommen USt-IdNr. oder Steuernummer hinzu, wenn sie auf der Rechnung stehen sollen.

3

Format wählen

Für Firmenkunden ZUGFeRD mit Profil BASIC, für Behörden XRechnung mit Leitweg-ID. Die Datei entsteht aus denselben Eingaben.

4

Erzeugen und prüfen

Datei herunterladen und kontrollieren, ob Rechnungsnummer, Beträge und Steuersätze stimmen. Wie das geht, zeigt E-Rechnung prüfen.

Häufige Fehler und wie du sie vermeidest

Die meisten Probleme entstehen nicht beim Rechnen, sondern beim Format und bei den Angaben. Diese fünf Punkte kosten am häufigsten Zeit:

  • PDF als E-Rechnung verschickt. Eine per E-Mail versandte PDF-Rechnung ist eine sonstige Rechnung. Sie lässt sich nicht maschinell auswerten, und die Buchhaltung deines Kunden muss die Werte selbst erfassen.
  • Falsches Profil gewählt. Minimum und Basic WL sind umsatzsteuerlich nicht als gültige Rechnung anerkannt. Nutze ein Profil, das die Positionen enthält – bei Rechnungs-Fix ist das BASIC.
  • Pflichtangaben fehlen. Name und Anschrift beider Seiten, Steuernummer oder USt-IdNr., Ausstellungsdatum, fortlaufende Rechnungsnummer, Menge und Art der Leistung, Zeitpunkt der Leistung sowie Steuersatz und Steuerbetrag gehören auf jede Rechnung.
  • PDF und XML stimmen nicht überein. Bei ZUGFeRD hat der XML-Anteil Vorrang. Weicht der sichtbare Teil ab, gilt der Datensatz.
  • Hinweis für Kleinunternehmer in alter Formulierung. Seit dem 01.01.2025 ist die Kleinunternehmerregelung eine Steuerbefreiung. Der Hinweis muss deshalb die Steuerbefreiung benennen. Der früher übliche Satz „Gemäß § 19 UStG wird keine Umsatzsteuer berechnet" beschreibt die Rechtslage bis 2024.

Ein Punkt kommt beim Empfang dazu: E-Rechnungen sind im empfangenen Originalformat aufzubewahren, maschinell auswertbar. Ein Ausdruck ersetzt das nicht. Für Rechnungen gilt eine Aufbewahrungsfrist von acht Jahren (§ 14b Abs. 1 S. 1 UStG). Für Buchhaltungsunterlagen können längere Fristen gelten – im Zweifel mit dem Steuerberater klären.

Häufige Fragen

Brauche ich für jeden Kunden eine E-Rechnung?

Nein. Gegenüber Privatkunden ist keine E-Rechnung nötig – dort ist sie nur mit Zustimmung des Empfängers möglich. Bei Firmenkunden sieht es anders aus: B2B-Rechnungen sind grundsätzlich elektronisch auszustellen, Papierrechnungen sind nur noch bis 31.12.2026 zulässig, bei einem Vorjahresumsatz bis 800.000 € bis Ende 2027. Ausnahmen gelten etwa für Kleinbetragsrechnungen bis 250 € brutto.

Was kostet eine E-Rechnung?

Bei Rechnungs-Fix nichts. Die Berechnung läuft komplett im Browser, dadurch entstehen keine Serverkosten. Es gibt keine Anmeldung, kein Abo, keine Paywall und kein Wasserzeichen. Finanziert wird das Projekt über das optionale Big Pack mit 20 Design- und Branchenvorlagen zum Einmalkauf von 19 € – nötig ist es nicht, um eine Rechnung zu schreiben.

Kann ich E-Rechnungen ohne Software schreiben?

Von Hand ist das nicht praktikabel. Das XML folgt festen Feldnamen, ein Tippfehler macht den Datensatz unbrauchbar. Du brauchst aber keine gekaufte Software: Ein Generator im Browser reicht aus, weil er die Struktur automatisch aufbaut. Eine Installation oder ein Konto ist dafür nicht nötig.

Was ist der Unterschied zwischen ZUGFeRD und XRechnung?

ZUGFeRD ist ein PDF/A-3 mit eingebettetem XML als Anhang. Der Empfänger kann die Rechnung als PDF lesen und die Daten trotzdem maschinell auswerten. XRechnung ist reines XML ohne Layout, der Standard für öffentliche Auftraggeber – dort ist die Leitweg-ID ein Pflichtfeld. Beide erfüllen die Norm EN 16931. ZUGFeRD mit dem Profil „XRechnung" ist ebenfalls XRechnung-konform.

Wann brauche ich eine Leitweg-ID?

Immer bei einer Rechnung an einen öffentlichen Auftraggeber, also bei XRechnung. Die Leitweg-ID vergibt die Behörde – du findest sie in der Ausschreibung, der Bestellung oder im Vertrag und darfst sie nicht selbst erfinden. Fehlt sie, kann die Verwaltung die Rechnung nicht zuordnen und die Verarbeitung stockt. Im Generator erscheint das Feld automatisch, sobald du XRechnung wählst.

Kann ich beide Formate gleichzeitig nutzen?

Ja. Das Format wird pro Rechnung festgelegt: ZUGFeRD für Firmenkunden, XRechnung für Behörden. Geht dieselbe Rechnung an beide, wähle im Downloadbereich „Beide Formate" – dann entstehen die XRechnung-XML und das ZUGFeRD-PDF aus denselben Eingaben, ohne zweites Ausfüllen.

Reicht der E-Mail-Text aus?

Nein. Die E-Rechnung muss immer als ZUGFeRD-PDF oder als XRechnung-XML angehängt werden – der E-Mail-Text dient nur als Anschreiben. Eine Rechnung ohne den strukturierten Datensatz ist keine gültige E-Rechnung: Die Buchhaltung kann die Angaben dann nicht maschinell einlesen und muss sie abtippen. Im Downloadbereich des Generators steht unter den Schaltflächen der Hinweis, dass die Datei angehängt werden muss; den Mailtext liefert „E-Mail-Text kopieren".

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