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E-Rechnung prüfen und lesen

Zieh eine XRechnung- oder ZUGFeRD-Datei hierher. Du siehst die Rechnung in lesbarer Form und bekommst einen Prüfbericht mit Ampel, Befunden und Klartext-Erklärung. Die Datei bleibt auf deinem Gerät – geprüft wird im Browser.

Du weißt jetzt, worauf es ankommt – der Generator prüft es vor dem Download automatisch.

Jetzt eigene E-Rechnung erstellen

Datei hierher ziehen

XRechnung (XML), ZUGFeRD-XML oder ZUGFeRD-PDF – maximal 20 MB.

Es findet kein Upload statt: Die Prüfung läuft vollständig in deinem Browser.

Was geprüft wird

Der Prüfbericht kontrolliert genau die Punkte, an denen E-Rechnungen in der Praxis scheitern – fachlich und rechnerisch:

  • Pflichtangaben: Rechnungsnummer, Ausstellungsdatum, vollständige Anschrift von Verkäufer und Käufer, Steuernummer oder USt-IdNr., Währung, Positionen, Steuersatz und Steuerbetrag (bzw. Hinweis auf eine Steuerbefreiung).
  • Summen: Summe der Positionen = Nettobetrag (Regel BR-CO-15) und Gesamtbetrag = Netto + Steuer (BT-112).
  • Steueraufschlüsselung: Steuerbetrag passend zu Satz und Bemessungsgrundlage; bei Steuerbefreiung muss ein Begründungstext vorhanden sein.
  • Bankverbindung: Prüfziffer der IBAN nach dem Modulo-97-Verfahren.
  • Datumslogik: Leistungsdatum ≤ Rechnungsdatum ≤ Fälligkeit.
  • Einheitencodes: Mengeneinheiten müssen Codes nach UN/ECE Recommendation 20 sein (z. B. C62 für Stück, HUR für Stunde).
  • Format und Profil: erkanntes Profil (MINIMUM, BASIC WL, BASIC, EN 16931, EXTENDED, XRechnung) und ob es für die E-Rechnungspflicht geeignet ist.
Das ist eine technische Prüfung der Dateistruktur – keine Steuerberatung. Ein fehlerfreier Bericht bedeutet: Die Datei ist formal vollständig und in sich konsistent. Ob der Inhalt steuerlich richtig ist, prüfst weiterhin du oder dein Steuerberater.

Warum ein PDF-Programm eine XRechnung nicht öffnet

Eine XRechnung ist eine reine XML-Datei: Sie enthält sprechende Feldnamen, aber kein Layout. Ein PDF-Programm erwartet Seiten, Schriftarten und Koordinaten – und zeigt deshalb entweder eine Fehlermeldung oder den reinen Quelltext.

Bei ZUGFeRD ist es umgekehrt: Da steckt ein normales PDF mit einer zusätzlichen XML-Datei im Anhang. Der Anhang ist im PDF-Programm aber meist unsichtbar – und genau dieser XML-Anteil ist für die Buchhaltung maßgeblich. Rechnungs-Fix liest beide Teile: den sichtbaren Inhalt und die Strukturdaten.

Seit 01.01.2025 gilt die Empfangspflicht

Alle inländischen Unternehmen – auch Kleinunternehmer – müssen seit dem 01.01.2025 E-Rechnungen empfangen und verarbeiten können; für den Empfang kann ein E-Mail-Postfach genügen. Die Zustimmung des Empfängers ist dafür nicht nötig. Wer eine Rechnung bekommt, die er nicht öffnen kann, hat also nicht nur ein technisches Problem, sondern eines bei der Buchhaltung.

Quelle: BMF: FAQ zur E-Rechnung (Stand 23.03.2026). Stand: 09.10.2026. Bitte prüfe die aktuellen Hinweise des Bundesministeriums der Finanzen.

Auch das Bundesfinanzministerium geht in seinen FAQ zur E-Rechnung (Stand März 2026) ausdrücklich darauf ein, mit welchen Mitteln eine empfangene E-Rechnung „für das menschliche Auge lesbar" dargestellt werden kann. Genau das erledigt dieses Werkzeug – zusätzlich mit formaler Prüfung.

Details zu Fristen und Formaten stehen unter E-Rechnungspflicht; den Unterschied der Formate erklärt ZUGFeRD oder XRechnung.

In drei Schritten prüfen

  1. Datei auswählen oder in das Feld ziehen – XML oder ZUGFeRD-PDF.
  2. Rechnung im Klartext lesen: Absender, Empfänger, Positionen, Summen, Steuern, Bankverbindung.
  3. Prüfbericht durchgehen und bei Bedarf als PDF drucken oder abspeichern.

Häufige Fragen

Wie öffne ich eine XRechnung?

Am einfachsten mit einem Prüf- oder Anzeigeprogramm, das XML-Dateien nach EN 16931 lesen kann. Dieses Werkzeug zeigt dir die Rechnung im Browser in lesbarer Form – ohne Installation und ohne dass die Datei irgendwohin hochgeladen wird.

Wird meine Rechnung hochgeladen?

Nein. Die Datei wird ausschließlich in deinem Browser gelesen und ausgewertet. Es gibt keinen Serveraufruf und keine Speicherung. Du kannst das im Netzwerk-Tab der Entwicklerwerkzeuge nachprüfen.

Was bedeutet ein Fehler im Prüfbericht?

Der Bericht unterscheidet Fehler und Hinweise. Ein Fehler heißt: Eine Pflichtangabe fehlt oder die Beträge passen rechnerisch nicht zusammen – die Rechnung sollte so nicht in die Buchhaltung. Hinweise sind Punkte, die üblich, aber nicht zwingend sind.

Prüft das Werkzeug auch die PDF/A-3-Konformität?

Es prüft, ob im PDF eine XML-Datei eingebettet ist und liest deren Inhalt. Eine vollständige Prüfung der Archivnorm PDF/A-3 (ISO 19005-3) ist damit nicht verbunden – dafür sind spezialisierte Validatoren wie veraPDF gedacht.

Du weißt jetzt, worauf es ankommt – der Generator prüft es vor dem Download automatisch.

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