Häufige Fragen zu Rechnung & E-Rechnung
Die häufigsten Fragen unserer Nutzer – kurz beantwortet und nach Thema sortiert. Zu jeder Frage findest du die ausführliche Erklärung auf der passenden Seite.
Rechnung oder E-Rechnung erstellen
Ist Rechnungs-Fix wirklich kostenlos?
Ja. Der Generator kostet nichts, hat keine Testphase, kein Wasserzeichen und keine Paywall. Finanziert wird das Projekt über das optionale Big Pack: 20 Design- und Branchenvorlagen zum Einmalkauf von 19 €.
Werden meine Rechnungsdaten hochgeladen?
Nein. Die Rechnung entsteht vollständig in deinem Browser; Firmendaten, Kunden und Archiv liegen im lokalen Speicher deines Geräts. Du kannst das im Netzwerk-Tab der Entwicklerwerkzeuge selbst nachprüfen.
Brauche ich ein Konto oder eine Installation?
Nein. Du öffnest die Seite und legst los. Wenn du das Werkzeug wie eine App nutzen willst, kannst du es über den Button „App installieren“ auf dem Startbildschirm ablegen.
Rechnung oder Angebot erstellen
Was ist der Assistent und brauche ich ihn?
Der Assistent steht ganz oben auf der Seite – als aufklappbares Feld über die volle Breite, bei einem neuen Formular standardmäßig geöffnet. Er führt in sechs Schritten durch die wichtigsten Angaben: Dokumentart, Absender, Empfänger, Steuerfall, erste Position und Zahlung. Er füllt dabei dasselbe Formular aus; du kannst ihn jederzeit zuklappen und direkt weiterschreiben. Aus der Frage „Wer bekommt die Rechnung?" leitet er das passende Format ab: bei Behörden die XRechnung mit Leitweg-ID, bei Firmen und Privatkunden das ZUGFeRD-PDF . Wenn du die Angaben schon kennst, brauchst du ihn nicht: Über „Einstellungen → Assistent öffnen" ist er jederzeit wieder da.
Muss ich mich anmelden oder etwas installieren?
Nein. Du öffnest die Seite und legst los. Es gibt kein Konto, keine E-Mail-Abfrage und keine Testphase. Wenn du willst, kannst du die Seite über „App installieren" als Verknüpfung auf dem Gerät ablegen – dann funktioniert sie auch offline.
Wo liegen meine Daten?
Ausschließlich auf deinem Gerät. Das Formular speichert deinen Stand im lokalen Speicher deines Browsers, damit du später weiterarbeiten kannst. Es gibt keinen Server, an den Daten gesendet werden – auch die erzeugte Rechnung entsteht direkt in deinem Browser.
Was passiert, wenn ich die Seite schließe?
Dein Stand bleibt gespeichert und ist beim nächsten Aufruf wieder da. Über „Entwurf speichern" kannst du zusätzlich mehrere Stände anlegen, etwa für verschiedene Kunden. „Formular zurücksetzen" leert nur den aktuellen Stand.
Welche Dateien bekomme ich am Ende?
Ein PDF zum Ausdrucken oder Versenden, auf Wunsch zusätzlich das ZUGFeRD-PDF (PDF mit eingebetteter XML für Firmenkunden) und die XRechnung als reine XML-Datei für Behörden. Dieselben Eingaben erzeugen beide Formate – du musst nichts doppelt tippen.
Kann ich eine bestehende Rechnung importieren?
Ja. Lade eine PDF-Rechnung hoch – das Werkzeug liest Nummer, Datum, Beträge, Positionen, Anschriften und Bankverbindung aus und trägt sie ins Formular ein. Die Datei bleibt dabei auf deinem Gerät. Bei eingescannten Rechnungen kannst du die Texterkennung starten; sie lädt zusätzlich etwa 12 MB und ist bei Fotos ungenauer.
Ist die erzeugte Rechnung rechtlich geprüft?
Das Werkzeug prüft die formalen Pflichtangaben und die Regeln der Formate (EN 16931, ZUGFeRD, XRechnung) und zeigt dir, was fehlt. Die Verantwortung für die Richtigkeit deiner Angaben bleibt bei dir – lass im Zweifel deine steuerliche Beratung darauf schauen.
E-Rechnung erstellen – kostenlos und ohne Anmeldung
Brauche ich für jeden Kunden eine E-Rechnung?
Nein. Gegenüber Privatkunden ist keine E-Rechnung nötig – dort ist sie nur mit Zustimmung des Empfängers möglich. Bei Firmenkunden sieht es anders aus: B2B-Rechnungen sind grundsätzlich elektronisch auszustellen, Papierrechnungen sind nur noch bis 31.12.2026 zulässig, bei einem Vorjahresumsatz bis 800.000 € bis Ende 2027. Ausnahmen gelten etwa für Kleinbetragsrechnungen bis 250 € brutto.
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Was kostet eine E-Rechnung?
Bei Rechnungs-Fix nichts. Die Berechnung läuft komplett im Browser, dadurch entstehen keine Serverkosten. Es gibt keine Anmeldung, kein Abo, keine Paywall und kein Wasserzeichen. Finanziert wird das Projekt über das optionale Big Pack mit 20 Design- und Branchenvorlagen zum Einmalkauf von 19 € – nötig ist es nicht, um eine Rechnung zu schreiben.
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Kann ich E-Rechnungen ohne Software schreiben?
Von Hand ist das nicht praktikabel. Das XML folgt festen Feldnamen, ein Tippfehler macht den Datensatz unbrauchbar. Du brauchst aber keine gekaufte Software: Ein Generator im Browser reicht aus, weil er die Struktur automatisch aufbaut. Eine Installation oder ein Konto ist dafür nicht nötig.
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Was ist der Unterschied zwischen ZUGFeRD und XRechnung?
ZUGFeRD ist ein PDF/A-3 mit eingebettetem XML als Anhang. Der Empfänger kann die Rechnung als PDF lesen und die Daten trotzdem maschinell auswerten. XRechnung ist reines XML ohne Layout, der Standard für öffentliche Auftraggeber – dort ist die Leitweg-ID ein Pflichtfeld. Beide erfüllen die Norm EN 16931. ZUGFeRD mit dem Profil „XRechnung" ist ebenfalls XRechnung-konform.
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Wann brauche ich eine Leitweg-ID?
Immer bei einer Rechnung an einen öffentlichen Auftraggeber, also bei XRechnung. Die Leitweg-ID vergibt die Behörde – du findest sie in der Ausschreibung, der Bestellung oder im Vertrag und darfst sie nicht selbst erfinden. Fehlt sie, kann die Verwaltung die Rechnung nicht zuordnen und die Verarbeitung stockt. Im Generator erscheint das Feld automatisch, sobald du XRechnung wählst.
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Kann ich beide Formate gleichzeitig nutzen?
Ja. Das Format wird pro Rechnung festgelegt: ZUGFeRD für Firmenkunden, XRechnung für Behörden. Geht dieselbe Rechnung an beide, wähle im Downloadbereich „Beide Formate" – dann entstehen die XRechnung-XML und das ZUGFeRD-PDF aus denselben Eingaben, ohne zweites Ausfüllen.
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Reicht der E-Mail-Text aus?
Nein. Die E-Rechnung muss immer als ZUGFeRD-PDF oder als XRechnung-XML angehängt werden – der E-Mail-Text dient nur als Anschreiben. Eine Rechnung ohne den strukturierten Datensatz ist keine gültige E-Rechnung: Die Buchhaltung kann die Angaben dann nicht maschinell einlesen und muss sie abtippen. Im Downloadbereich des Generators steht unter den Schaltflächen der Hinweis, dass die Datei angehängt werden muss; den Mailtext liefert „E-Mail-Text kopieren".
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E-Rechnung prüfen und lesen
Wie öffne ich eine XRechnung?
Am einfachsten mit einem Prüf- oder Anzeigeprogramm, das XML-Dateien nach EN 16931 lesen kann. Dieses Werkzeug zeigt dir die Rechnung im Browser in lesbarer Form – ohne Installation und ohne dass die Datei irgendwohin hochgeladen wird.
Wird meine Rechnung hochgeladen?
Nein. Die Datei wird ausschließlich in deinem Browser gelesen und ausgewertet. Es gibt keinen Serveraufruf und keine Speicherung. Du kannst das im Netzwerk-Tab der Entwicklerwerkzeuge nachprüfen.
Was bedeutet ein Fehler im Prüfbericht?
Der Bericht unterscheidet Fehler und Hinweise. Ein Fehler heißt: Eine Pflichtangabe fehlt oder die Beträge passen rechnerisch nicht zusammen – die Rechnung sollte so nicht in die Buchhaltung. Hinweise sind Punkte, die üblich, aber nicht zwingend sind.
Prüft das Werkzeug auch die PDF/A-3-Konformität?
Es prüft, ob im PDF eine XML-Datei eingebettet ist und liest deren Inhalt. Eine vollständige Prüfung der Archivnorm PDF/A-3 (ISO 19005-3) ist damit nicht verbunden – dafür sind spezialisierte Validatoren wie veraPDF gedacht.
E-Rechnungspflicht: Was gilt wann?
Ab wann muss ich E-Rechnungen empfangen können?
Seit dem 01.01.2025. Die Pflicht trifft alle inländischen Unternehmen – auch Kleinunternehmer. Die Ausnahme für Kleinunternehmer betrifft nur die Pflicht, eigene Leistungen als E-Rechnung auszustellen, nicht den Empfang. Für den Empfang kann ein E-Mail-Postfach genügen. Eine Zustimmung musst du dafür nicht einholen.
Ab wann muss ich E-Rechnungen ausstellen?
Rechnungen zwischen Unternehmern sind grundsätzlich elektronisch zu stellen. Papierrechnungen sind letztmals bis zum 31.12.2026 zulässig. Lag dein Vorjahresumsatz bei bis zu 800.000 €, gilt die Übergangszeit bis Ende 2027.
Betrifft mich das als Kleinunternehmer?
Seit dem 1. Januar 2025 müssen inländische Unternehmen grundsätzlich den Empfang von E-Rechnungen sicherstellen – auch Kleinunternehmer. Die Ausnahme für Kleinunternehmer betrifft die Pflicht, eigene Leistungen als E-Rechnung auszustellen, nicht den Empfang. Für den Empfang kann ein E-Mail-Postfach genügen. Firmenkunden und Steuerberater fordern das Format zunehmend. Auf deinen eigenen Rechnungen muss der Hinweis die Steuerbefreiung benennen.
Quelle: BMF: FAQ zur E-Rechnung (Stand 23.03.2026). Stand: 09.10.2026. Bitte prüfe die aktuellen Hinweise des Bundesministeriums der Finanzen.
Reicht ein normales PDF als Rechnung?
Als sonstige Rechnung ja, als E-Rechnung nein. Eine per E-Mail verschickte PDF-Datei ist keine E-Rechnung. Dafür brauchst du XRechnung oder ZUGFeRD ab Version 2.0.1 nach EN 16931.
Rechnung als Kleinunternehmer
Muss ich als Kleinunternehmer E-Rechnungen schreiben?
Für Leistungen, die von Kleinunternehmern erbracht werden, sieht § 34a UStDV eine Ausnahme vor: Du kannst auch eine sonstige Rechnung – etwa ein normales PDF – ausstellen. Das Bundesfinanzministerium nennt diese Ausnahme ausdrücklich in seinen FAQ zur E-Rechnung (Stand März 2026) und weist zugleich darauf hin: „Wechselt ein Kleinunternehmer zur Regelbesteuerung, ist er unter den übrigen Voraussetzungen ab diesem Zeitpunkt auch zur Ausstellung von E-Rechnungen verpflichtet." Empfangspflicht: Seit dem 1. Januar 2025 müssen inländische Unternehmen grundsätzlich den Empfang von E-Rechnungen sicherstellen – auch Kleinunternehmer. Die Ausnahme für Kleinunternehmer betrifft nur das Ausstellen eigener Rechnungen, nicht den Empfang; für den Empfang kann ein E-Mail-Postfach genügen. Firmenkunden und Steuerberater fragen das Format trotzdem zunehmend an. Bei Rechnungen an Privatkunden ist eine E-Rechnung nur mit Zustimmung des Empfängers möglich.
Welcher Hinweis muss auf meine Rechnung?
Ein Hinweis darauf, dass eine Steuerbefreiung gilt. Das verlangt § 14 Abs. 4 Nr. 8 UStG, seit die Kleinunternehmerregelung 2025 eine Steuerbefreiung ist. Der Hinweis muss die Steuerbefreiung benennen. Ein Muster steht oben auf dieser Seite; den genauen Wortlaut stimmst du mit deinem Steuerberater ab.
Was passiert, wenn ich 100.000 € überschreite?
Dann erfüllst du die Voraussetzungen der Kleinunternehmerregelung nicht mehr, denn im laufenden Jahr darf dein Umsatz 100.000 € nicht überschreiten. Was das für deine Rechnungen im laufenden Jahr bedeutet, klärst du am besten mit deinem Steuerberater, bevor du weiterrechnest.
Kann ich freiwillig Umsatzsteuer ausweisen?
Ja. Du kannst auf die Kleinunternehmerregelung verzichten und normal Umsatzsteuer ausweisen. Nach § 19 Abs. 3 UStG bist du an diesen Verzicht dann aber mindestens fünf Kalenderjahre gebunden, also nicht nur für ein einzelnes Jahr.
Angebot schreiben – kostenlos und ohne Anmeldung
Braucht ein Angebot eine E-Rechnung?
Nein. Ein Angebot ist ein Kostenvorschlag und keine Rechnung, deshalb gilt die E-Rechnungspflicht dafür nicht. Du erstellst es als normales PDF. Erst die Rechnung muss im B2B elektronisch ausgestellt werden.
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Wie lange ist ein Angebot gültig?
Das bestimmst du selbst. Eine allgemeine Frist, nach der ein Angebot automatisch ungültig wird, gibt es nicht. Trage im Generator ein Gültigkeitsdatum ein, dann steht im PDF, bis wann deine Preise gelten. Ohne Datum kannst du die Klausel freibleibend und unverbindlich wählen.
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Wie wird aus dem Angebot eine Rechnung?
Im Generator auf den Knopf Angebot annehmen wechseln zur Rechnung klicken. Danach sind alle Adressen, Positionen und Preise übernommen. Rechnungsnummer und Rechnungsdatum werden neu gesetzt, du prüfst beides und versendest die Rechnung.
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ZUGFeRD-PDF: Aufbau, Profile und was es kann
Was ist der Unterschied zu einem normalen PDF?
Ein normales PDF enthält nur die sichtbare Rechnung. Ein ZUGFeRD-PDF enthält zusätzlich den XML-Datensatz mit denselben Angaben, den die Buchhaltung des Empfängers maschinell einlesen kann. Ein normales PDF, an das du ein XML anhängst, ist kein ZUGFeRD: Es fehlt die Einbettung im PDF/A-3-Container.
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Was bedeutet PDF/A-3?
PDF/A-3 ist eine Variante des PDF-Formats, die für die Aufbewahrung über längere Zeit gedacht ist. Sie erlaubt, weitere Dateien fest in das PDF einzubetten. Genau diese Einbettung macht aus dem PDF ein ZUGFeRD-Dokument.
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Reicht das Profil BASIC für Firmenkunden?
Für einfache Rechnungen ja – und das ist nicht nur unsere Einschätzung. Das Bundesfinanzministerium schreibt in seinen FAQ zur E-Rechnung (Stand März 2026): „Insbesondere die in Deutschland üblichen Formate XRechnung und ZUGFeRD ab Version 2.0.1 (mit Ausnahme der Profile MINIMUM und BASIC-WL) erfüllen die umsatzsteuerlichen Voraussetzungen für eine E-Rechnung." BASIC ist von dieser Ausnahme also nicht betroffen. Zusätzlich gilt nach FeRD, dass BASIC eine Untermenge der EN 16931-1 ist und für einfache UStG-konforme Rechnungen genutzt werden kann. Manche Firmenkunden verlangen trotzdem EN 16931 (COMFORT) – frag im Zweifel vor der Rechnungsstellung nach.
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Warum hat der XML-Teil Vorrang?
Weil die Buchhaltung mit den maschinenlesbaren Daten arbeitet. FeRD hält fest, dass in der Hybridrechnung der XML-Anteil Vorrang hat. Weicht der sichtbare PDF-Teil ab, gilt der Datensatz. Erzeuge deshalb beide Teile aus denselben Eingaben und ändere nachträglich nichts im PDF.
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XRechnung erstellen und verstehen
Was ist der Unterschied zwischen ZUGFeRD und XRechnung?
ZUGFeRD ist ein PDF, in dem die Rechnungsdaten als XML eingebettet liegen. XRechnung ist dagegen eine reine XML-Datei ohne Layout. Beide erfüllen dieselbe europäische Norm (EN 16931), deshalb entscheidet der Empfänger: Firmenkunden mögen den PDF-Weg, Behörden verlangen XRechnung.
Wann brauche ich eine Leitweg-ID?
Immer, wenn du eine XRechnung an einen öffentlichen Auftraggeber schickst. Die Leitweg-ID vergibt die Behörde; du findest sie in der Ausschreibung, der Bestellung oder im Vertrag. Ohne sie kann die Verwaltung die Rechnung nicht zuordnen – und die XRechnung ist unvollständig.
Kann ich beide Formate gleichzeitig nutzen?
Ja. Du legst das Format pro Rechnung fest: ZUGFeRD für Firmenkunden, XRechnung für Behörden. Wenn dieselbe Rechnung an beide geht, kannst du im Downloadbereich „Beide Formate" wählen – es entstehen die XML und das PDF aus denselben Angaben.
Was ist die Leitweg-ID?
Eine Kennung, die der öffentliche Auftraggeber vergibt und die die Rechnung in der Verwaltung an die richtige Stelle leitet. Bei Behördenrechnungen ist sie Pflichtfeld. Du findest sie in der Ausschreibung oder Bestellung und darfst sie nicht selbst erfinden.
Wann brauche ich XRechnung statt ZUGFeRD?
Bei Rechnungen an öffentliche Auftraggeber, also im B2G-Bereich. Im Geschäftsverkehr mit Firmen reicht meist ZUGFeRD, weil beide Formate gültige E-Rechnungsformate nach EN 16931 sind.
Kann ich eine XRechnung als PDF senden?
Nein. Eine XRechnung ist eine XML-Datei, ein PDF ist keine XRechnung. Erlaubt ist der Weg über ZUGFeRD mit dem Referenzprofil XRechnung: Dann bekommt der Empfänger ein PDF, in dem die XML eingebettet liegt.
Pflichtangaben einer Rechnung: die Checkliste
Welche Angaben sind auf einer Rechnung Pflicht?
Nach § 14 Abs. 4 UStG: vollständiger Name und Anschrift von Leistendem und Empfänger, Steuernummer oder USt-IdNr. des Leistenden, Ausstellungsdatum, fortlaufende und einmalig vergebene Rechnungsnummer, Menge und Art der Leistung, Zeitpunkt der Lieferung oder Leistung, das nach Steuersätzen aufgeschlüsselte Entgelt sowie Steuersatz und Steuerbetrag.
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Steuernummer oder USt-IdNr. – was muss drauf?
Eine von beiden reicht. § 14 Abs. 4 UStG verlangt die Steuernummer oder die USt-IdNr. des Leistenden. Die Nummer sollte vollständig sein und zu dem Unternehmen gehören, das die Rechnung ausstellt.
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Was fehlt am häufigsten?
In der Praxis fehlen am häufigsten der Zeitpunkt der Lieferung oder Leistung, die fortlaufende Rechnungsnummer und die vollständige Anschrift des Empfängers. Ein kurzer Blick auf diese drei Punkte vor dem Versand spart Nacharbeit.
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Rechnung schreiben ohne Anmeldung und ohne Cloud
Wie kann das kostenlos sein?
Die Berechnung läuft komplett in deinem Browser, deshalb entstehen für den Betrieb keine Serverkosten für die Rechnungserstellung. Finanziert wird das Projekt über das optionale Big Pack mit 20 Design- und Branchenvorlagen zum Einmalkauf von 19 €. Es gibt kein Abo, keine Paywall und kein Wasserzeichen.
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Werden meine Rechnungen hochgeladen?
Nein. Rechnungsdaten werden nicht an einen Server übertragen, sondern nur lokal in deinem Browser verarbeitet und als Datei auf dein Gerät gespeichert. Du kannst das im Netzwerk-Bereich der Entwicklerwerkzeuge nachprüfen; der Test ist oben Schritt für Schritt beschrieben.
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Wie sichere ich meine Daten?
Über den Export einer Sicherungsdatei, die du in deiner eigenen Ablage aufbewahrst. Mach das regelmäßig, denn deine Angaben liegen nur im Browser: Löschst du die Browserdaten oder wechselst du das Gerät, sind sie ohne eine solche Datei weg.
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Rechnungen aufbewahren: 8 Jahre nach § 14b UStG
Wie lange muss ich Rechnungen aufbewahren?
Rechnungen sind 8 Jahre aufzubewahren, § 14b Abs. 1 S. 1 UStG. Die 10-Jahres-Frist gilt für Bücher und Buchungsbelege nach § 147 AO, nicht pauschal für Rechnungen. Für Buchhaltungsunterlagen können längere Fristen gelten.
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Reicht ein Ausdruck der Rechnung?
Bei E-Rechnungen nicht. Sie sind im empfangenen Originalformat aufzubewahren und müssen maschinell auswertbar bleiben (GoBD Rz. 131). Ein Ausdruck kann daneben liegen, ersetzt die Datei aber nicht.
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Muss ich die XML-Datei behalten?
Bei einer E-Rechnung ist genau das der Kern der Aufbewahrung: das empfangene Originalformat, maschinell auswertbar. Bei einer ZUGFeRD-Rechnung steckt das XML in der PDF-Datei – dann ist diese Datei dein Original.
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Rechnungen für den Steuerberater: DATEV-Export
Wie exportiere ich meine Rechnung für DATEV?
Aktiviere den Export im Rechnungseditor über das Zahnrad: Einstellungen → Steuerberater-Export → DATEV-Export aktivieren. Dann füllst du die Rechnung aus und klickst auf „DATEV-Export“ – die CSV-Datei wird in deinem Browser erzeugt und landet in deinem Download-Ordner. Ob SKR03 oder SKR04, Erlöskonto und Steuerschlüssel: Diese Einstellungen stimmst du am besten einmal mit deinem Steuerberater ab.
Ausführliche Anleitung: Rechnung als DATEV-Datei an den Steuerberater geben →
Rechnung an den Steuerberater senden – so geht's
Du hast die Wahl: PDF zum Lesen, ZUGFeRD-PDF mit eingebettetem XML, XRechnung als reine XML-Datei oder die DATEV-CSV mit den fertigen Buchungsdaten. Für die Buchhaltung ist die DATEV-CSV meist der einfachste Weg, weil Betrag, Steuerschlüssel und Buchungstext schon in der Zeile stehen und nichts abgetippt werden muss. Sende die CSV für die Buchhaltung und die Rechnung als PDF zum Lesen – beides entsteht aus denselben Eingaben.
Ausführliche Anleitung: Rechnung an den Steuerberater senden →
ZUGFeRD oder XRechnung? Der Vergleich
Welches Format brauche ich für Behörden?
XRechnung. Sie ist der Standard für öffentliche Auftraggeber und arbeitet mit den KoSIT-Geschäftsregeln; die Leitweg-ID ist Pflichtfeld. Auch ZUGFeRD mit dem Profil „XRechnung" ist XRechnung-konform.
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Welches Format für Firmenkunden?
ZUGFeRD, in der Regel mit dem Profil BASIC. B2B-Rechnungen sind grundsätzlich elektronisch auszustellen, und ZUGFeRD bleibt für den Empfänger als PDF lesbar und maschinell auswertbar. Verlangt ein Kunde EN 16931 (COMFORT), stimme das vorher ab.
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Kann ich beide Formate parallel nutzen?
Ja. Das Format wird pro Rechnung festgelegt: ZUGFeRD für Firmenkunden, XRechnung für Behörden. ZUGFeRD mit dem Profil „XRechnung" erfüllt beide Anforderungen in einer Datei.
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Rechnungsvorlagen: 20 Branchen im Big Pack
Was kostet das Big Pack?
Das Big Pack kostet einmalig 19 € und enthält alle 20 Vorlagen. Es gibt keine monatlichen Kosten und keine Staffelpreise.
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Ist das ein Abo?
Nein. Du zahlst einmal und nutzt die Vorlagen danach weiter. Es gibt keine wiederkehrende Zahlung, keine Kündigung und keine Paywall im Generator.
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Kann ich einzelne Vorlagen kaufen?
Vorgesehen ist das Big Pack mit allen 20 Designs. Wenn du nur eine einzelne Branche brauchst, schreib uns kurz über den Kontakt-Link im Fußbereich – dann finden wir eine Lösung.
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Was passiert mit neuen Vorlagen?
Kommen später neue Branchen dazu, geben wir das hier auf der Seite bekannt. Ob sie im Big Pack enthalten sind, steht dann jeweils dabei.
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Brauche ich den Generator?
Ja, die Vorlagen werden im Rechnungs-Fix-Generator geladen und auf deine Rechnungen angewendet. Der Generator selbst ist kostenlos, braucht keine Anmeldung und läuft vollständig in deinem Browser.
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Muss ich mich registrieren oder etwas installieren?
Nein. Es gibt kein Konto, keine Installation und keine Übertragung deiner Rechnungsdaten an uns. Du öffnest die Seite, lädst die Vorlage und arbeitest los.
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Kann ich die Vorlagen weitergeben oder weiterverkaufen?
Nein. Die Vorlagen sind für deine eigenen Rechnungen, Angebote und Dokumente gedacht. Eine Weitergabe oder ein Weiterverkauf ist nicht vorgesehen.
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Wissen und Anleitungen
E-Rechnung erstellen
Wie du eine E-Rechnung ohne Software erstellst: gültige Formate, Pflichtangaben, Prüfung – und was der Unterschied zu einem einfachen PDF ist.
E-Rechnungspflicht: Fristen
Seit wann musst du E-Rechnungen empfangen, ab wann ausstellen, welche Ausnahmen gelten – mit Fristenübersicht bis 2028.
ZUGFeRD-PDF
Aufbau, Profile (MINIMUM bis EXTENDED) und warum das Profil BASIC für einfache Rechnungen genügt.
XRechnung erstellen
Reine XML für Behörden: Leitweg-ID, Pflichtfelder, Kennung nach XRechnung 3.0 und wie du die Datei prüfen lässt.
ZUGFeRD oder XRechnung?
Der direkte Vergleich mit Entscheidungshilfe: welches Format zu welchem Empfänger passt – und wann du beide brauchst.
E-Rechnung für Kleinbetriebe
Der praktische Weg für Handwerk und kleine Betriebe ohne eigene Software – mit den typischen Fehlern.
Pflichtangaben einer Rechnung
Die Checkliste nach § 14 UStG: Was auf jede Rechnung gehört und was bei Kleinbetragsrechnungen entfällt.
Rechnung als Kleinunternehmer
Der korrekte Hinweis nach § 19 UStG, die Schwellenwerte und was sich durch die Neuregelung ab 2025 ändert.
Rechnung schreiben ohne Anmeldung
Warum ein Konto nicht nötig ist, was lokal im Browser bedeutet und worauf du bei Cloud-Diensten achten solltest.
Rechnungen aufbewahren
Acht Jahre Aufbewahrungspflicht nach § 14b UStG, was für E-Rechnungen gilt und wie du Belege sinnvoll ablegst.
Rechnungsvorlagen
Fertige Vorlagen für Handwerk, Dienstleistung und Freelancer – zum Ausfüllen im Browser oder für den Ausdruck.
Angebot schreiben
Aufbau, Pflichtangaben und der Weg vom angenommenen Angebot zur Rechnung mit einem Klick.
Rechnung oder E-Rechnung erstellen
Das Formular: Rechnung, Angebot, ZUGFeRD-PDF oder XRechnung – mit Live-Vorschau und Prüfung der Pflichtangaben.
E-Rechnung prüfen
Erhaltene XRechnung oder ZUGFeRD-Datei einlesen und kontrollieren – ohne Upload, direkt im Browser.
Häufige Fragen
Die häufigsten Fragen zu Rechnung, Angebot und E-Rechnung – gesammelt an einer Stelle.
E-Rechnung für Kleinbetriebe: der praktische Einstieg
Muss ich als Kleinbetrieb überhaupt etwas tun?
Empfangen musst du seit dem 1. Januar 2025 grundsätzlich auch als Kleinunternehmer: Die Empfangspflicht trifft alle inländischen Unternehmen. Die Ausnahme für Kleinunternehmer betrifft nur die Pflicht, eigene Leistungen als E-Rechnung auszustellen – für den Empfang kann ein E-Mail-Postfach genügen. Firmenkunden fragen das Format aber zunehmend an, deshalb lohnt es sich, es einmal auszuprobieren. Bei Fragen zu deinem Einzelfall hilft dein Steuerberater.
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Was kostet der Einstieg?
Nichts. Rechnungs-Fix ist kostenlos und braucht keine Registrierung. Optional gibt es das Big Pack mit 20 Design- und Branchenvorlagen zum Einmalkauf von 19 € – ohne Abo, ohne Paywall, ohne Wasserzeichen.
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Kann ich E-Rechnungen ohne Konto und ohne Software schreiben?
Ja. Die Erstellung läuft im Browser deines Geräts, du brauchst kein Konto und keine Installation. Rechnungs-Fix erzeugt ZUGFeRD 2.5 im Standard-Profil (BASIC), das du als PDF mit eingebettetem XML herunterlädst und wie gewohnt versendest.
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Frage nicht dabei?
Schreib uns – wir antworten und nehmen gute Fragen in diese Übersicht auf.